Unter den nachfolgenden Links erhalten Sie weiterführende Informationen zu aktuellen Themen bzw. Fragestellungen.

Rezept-Telefon

Wir möchten Ihnen nachfolgend kurz unser „Rezept-Telefon“ vorstellen, das Sie während unserer Sprechstundenzeiten nutzen können.

Wenn Sie unsere Praxis unter der bekannten Rufnummer (02364) 68080 anrufen, haben Sie nach einer kurzen Ansage die Möglichkeit, durch Drücken der Taste 1 auf Ihrem Telefon (Festnetz oder Mobiltelefon) auf unserem Anrufbeantworter den Wunsch für ein Rezept bzw. eine Überweisung aufzusprechen. Sie werden nach Drücken der Taste 1 zunächst folgende Ansage hören:

"Sie haben jetzt die Möglichkeit, ein Rezept oder eine Überweisung anzufordern. Bitte nennen Sie dafür Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und das von Ihnen gewünschte Rezept bzw. die Überweisung. Sie können das Rezept bzw. die Überweisung am nächsten Werktag an der Anmeldung abholen. Bitte sprechen Sie nach dem Signalton."

Nach dieser Ansage nennen Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen und Ihr Geburtsdatum und sprechen dann die von Ihnen benötigten Medikamente bzw. die benötigte Überweisung auf den Anrufbeantworter auf.

Ihre Ansage kann dann in unserer Praxis in Ruhe von einer Mitarbeiterin abgehört und bearbeitet werden. Das gewünschte Rezept bzw. die Überweisung liegt am nächsten Werktag in unserer Praxis für Sie zur Abholung bereit.

Dieses Vorgehen führt zu einer erheblichen Entlastung unserer Mitarbeiterinnen, sodass mehr Zeit für andere Probleme, Sorgen und Nachfragen zur Verfügung steht.

Unsere Bitte!

Probieren sie es einfach einmal aus! Es kann nichts schiefgehen und sollte es tatsächlich einmal nicht klappen, stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich am Telefon oder in der Praxis zur Verfügung.

Vielen Dank!

E-Rezept

Wie löse ich mein E-Rezept ein?

(Für Eilige siehe ganz unten: Zusammenfassung)

Mit der eGK - Versichertenkarte

  • Am einfachsten ist der Weg über die Versichertenkarte (eGK). Dabei wird das von uns ausgestellte Rezept auf einem deutschen Server der Gematik gespeichert. Optimalerweise erhalten Sie dafür keinen Papierausdruck mehr, sondern gehen mit ihrer Versichertenkarte in die Apotheke, diese wird von der Apothekerin / dem Apotheker eingelesen, das Rezept wird heruntergeladen und Ihnen das verordnete Medikament ausgehändigt. Wir bitten Sie, einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte persönlich in unserer Praxis - möglichst zu Quartalsbeginn - einlesen zu lassen. Dann können wir Ihnen Rezepte auch nach telefonischer oder schriftlicher Anforderung ausstellen, Sie brauchen nicht mehr in die Praxis kommen, um einen Ausdruck abzuholen, sondern können - wenn das E-Rezept ausgestellt ist - direkt in die Apotheke gehen. In der Apotheke müssen sie dafür Ihre Versichertenkarte zwingend vorlegen. Das E-Rezept muss durch den Arzt gesondert freigegeben werden. Wir bitten um Verständnis, dass Sie Ihr Medikament erst am Folgetag nach der Bestellung in der Apotheke abholen können.

Wieder als Papierausdruck (Token)

  • In der Praxis kann auch ein Ausdruck des E-Rezept mit einem entsprechenden QR-Code ausgestellt werden, der in der Apotheke ebenfalls verwendet werden kann.

Mit der APP

  • Ebenso kann ein E-Rezept z.B. mit der APP der Gematik („Das E-Rezept für Deutschland“ - gibt es für Apple und Android) in der Apotheke eingelöst werden. Dafür muss Ihre Versichertenkarte mit der APP auf Ihrem Handy (oder dem einer betreuenden Person) gekoppelt werden. Voraussetzung dafür ist ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige Versichertenkarte (auf der eGK finden Sie einen 6-stelligen Code oben rechts, ein Funkwellensymbol und die Klassifizierung G 2.1., siehe Beispiel unten) und eine PIN, die Sie auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse erhalten. Hat man sich einmal durch den etwas komplizierten Kopplungsprozess zwischen Versichertenkarte und Handy gearbeitet, ist auch diese Möglichkeit sehr komfortabel. Über die App können dann Rezepte beispielsweise in der Apotheke vorbestellt werden.

Funktioniert das E-Rezept für alle Verordnungen?

Nein - das Rezept kann derzeit nicht ausgestellt werden für beispielsweise Hilfsmittel, Betäubungsmittel (starke Schmerzmittel wie Morphinpräparate etc.), Privatrezepte, grüne Rezepte etc. Diese Rezepte müssen weiterhin als Papierausdruck in der Praxis abgeholt werden.

Funktioniert das E-Rezept bei allen Versicherungen?

Nein - bei privaten Versicherungen ist ein Ausstellen des E-Rezeptes bisher nicht möglich, wird aber im Laufe der nächsten Monate erwartet.

Was sind die Vorteile?

Wenn Sie Ihre Versichertenkarte in der Praxis haben einlesen lassen, müssen Sie für die Ausstellung von Rezepten die Praxis nicht mehr aufsuchen. Dies bedeutet eine Entlastung für Sie wie auch für die Praxismitarbeiter:innen. Es wird also Zeit, Papier (da kein Papierausdruck mehr erfolgt) und vermutlich auch Benzin gespart.

Und wenn was schief geht?

Dann melden Sie sich bei uns, notfalls stellen wir Ihnen wieder ein ganz normales rosafarbenes Rezept aus!

Zusammenfassung

Im Moment vermutlich einfachster Weg:

Versichertenkarte in der Praxis persönlich einlesen lassen

Das E-Rezept wird ausgestellt, wenn Sie in der Praxis sind bzw. ein Rezept telefonisch oder schriftlich anfordern

Nach der Freigabe durch den Arzt können Sie am Folgetag der Bestellung Ihr Medikament in der Apotheke abholen

Sie legen ihre Versichertenkarte (eGK) in der Apotheke vor

Rezept wird digital heruntergeladen

Sie erhalten das verordnete Medikament

Ihr Weg zu uns

Sie erreichen uns bequem zu Fuß, mit dem Rad, PKW oder Bus (von Haltern mit den Buslinien 273 von Haltern-Bahnhof und 204 vom Kärtner Platz bzw. der Rekumer Straße).